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   OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64   

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OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 921
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 20 W 31/03

    Notarkostenbeschwerde: Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen

    Das Argument, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch verbraucht, dass auf die Geltendmachung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzichtete werde (so OLG Hamm Rpfleger 1973, 329; OLG Celle NJW 1965, 921), kann bei fehlender Kenntnis von der Entscheidung nicht greifen.
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

    Insoweit bedarf es hier nicht der Entscheidung, ob das Rechtsbeschwerdegericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann berücksichtigen darf, wenn der davon betroffene Beteiligte keine weitere Beschwerde eingelegt hat (bejahend für den auch hier gegebenen Fall der Nichtbeteiligung des Veräußerers einer Kommanditbeteiligung im Erstbeschwerdeverfahren BayObLG JurBüro 1990, 896, 897; vgl. aber OLG Celle NJW 1965, 921; OLG Hamm OLGZ 1973, 161, 162; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 12 Rdnr. 153).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02

    Berücksichtigung eines absoluten Beschwerdegrundes

    Das Argument, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch verbraucht, dass auf die Geltendmachung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet werde (so OLG Hamm Rpfleger 1973, 329; OLG Celle NJW 1965, 921), kann bei fehlender Kenntnis von der Entscheidung nicht greifen.
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Ist einem anderen Beteiligten, der keine weitere Beschwerde eingelegt hat, das rechtliche Gehör versagt worden, so hat dies nur für die Frage Bedeutung, ob ein Verstoß gegen § 12 FGG vorliegt (OLG Celle NJW 1965, 921 ; OLG Hamm Rpfleger 1973, 172; Keidel/Amelung Rn. 153; Jansen Rn. 102 jeweils zu § 12).
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine

    Es kann deshalb offenbleiben, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur zu berücksichtigen ist, wenn von ihr gerade der Beschwerdeführer betroffen ist (vgl. OLG Celle NJW 1965, 921 [OLG Celle 27.11.1964 - 5 Wx 107/64] ).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Verfahren der weiteren Beschwerde die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts nur rechtfertigen, wenn sich der Verletzte in diesem Verfahren darauf beruft (vgl. OLG Celle NJW 65, 921; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 102, Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 153, jeweils zu § 12).
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